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   BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 18.75   

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https://dejure.org/1978,3056
BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 18.75 (https://dejure.org/1978,3056)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1978 - 2 C 18.75 (https://dejure.org/1978,3056)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1978 - 2 C 18.75 (https://dejure.org/1978,3056)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ernennung zum Amtsrat - Bewertung eines Dienstpostens - Höherbewertung eines Dienstpostens - Antrag auf Anhebung bei der Bürgerschaft - Zuerkennung einer höheren Besoldungsgruppe und Beförderung des Dienstposteninhabers bei Dienstpostenhöherbewertung - Anspruch auf ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 18.75
    Eine unmittelbare Rechtswirkung auf den Inhaber des Dienstpostens habe sich deshalb aus der Dienstpostenbewertung nicht ergeben (BVerwGE 36, 192).

    "Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwar zu der in den Jahren 1965 und 1966 im Lande Hessen erfolgten Dienstpostenbewertungsaktion die Auffassung vertreten, daß eine nach den dort erlassenen Richtlinien gebotene Höherbewertung im räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich dieser Richtlinien den jeweiligen Inhaber des Dienstpostens grundsätzlich eine rechtlich nicht zu ignorierende und folglich auch vom Dienstherrn zu beachtende und zu sichernde Position vermittelte (vgl. insbesondere BVerwGE 36, 192 [213 ff.]).

  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 18.75
    Würde der Kläger die von ihm begehrte Feststellung erreichen, dann wäre eine darauf gestützte Schadensersatzklage nicht "offensichtlich aussichtslos" (BVerwGE 41, 253).

    Weil der Kläger durch seinen Hilfsantrag zum Ausdruck gebracht habe, daß er einen Ausgleich des ihm entstandenen Schadens anstrebe, liege der Fall insofern anders als der vom Bundesverwaltungsgericht entschiedene Hamburger Fall (BVerwGE 41, 253); dort habe das Bundesverwaltungsgericht das "berechtigte Interesse" für die von dem Kläger erhobene Feststellungsklage deshalb verneint, weil der Kläger keine Erklärung darüber abgegeben habe, ob er Schadensersatzansprüche gegen den Dienstherrn geltend machen wolle.

  • BVerwG, 12.12.1977 - 6 B 27.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 18.75
    Von einem solchen fast zwangsläufigen und durch die Zielsetzung des Gesetzgebers selbst gedeckten Zusammenhang von Bewertung, Stellenhebung und Beförderung, einer 'Automatik', wie sie nach der seinerzeitigen eigenartigen Sondersituation in Hessen gegeben war und die, wie in dem Beschluß des 6. Senats vom 12. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 27.77 - (ZBR 1978, 199) ausdrücklich betont wird, ausnahmsweise einen auf die Fürsorgepflicht gestützten Anspruch auf 'richtige' Dienstpostenbewertung rechtfertigte, kann aber nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts für die hier in Rede stehende hamburgische Bewertungsaktion der Jahre 1966 und 1967 entgegen der Meinung der Revision nicht gesprochen werden.

    Dabei ist vor allem auch zu berücksichtigen, daß, wie ebenfalls in dem Beschluß vom 12. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 27.77 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird, die Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten weder die Richtigkeit der Dienstpostenbewertung noch die Garantie der Beförderungschancen, sondern allenfalls einen Anspruch auf Realisierung bereits konkret gegebener schutzwürdiger Beförderungsanwartschaften umfaßt und daß demzufolge ein Anspruch auf eine 'richtige' Bewertung des Dienstpostens ausnahmsweise nur in bezug auf eine konkrete rechtlich nicht zu ignorierende Beförderungschance besteht.

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 18.75
    Kein Beamter habe ein "Recht" auf eine Beförderung überhaupt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt; er habe auch kein "Recht am Amt" (BVerwGE 15, 3).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 20.75

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn bezüglich Korrektur einer richtlinienwidrig zu

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 18.75
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom selben Tage - BVerwG 2 C 20.75 - in der Verwaltungsstreitsache Hartnuß.
  • BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 18.75
    Sei somit die Dienstpostenbewertung eine Organisationsmaßnahme, dann sei sie als solche grundsätzlich der Anfechtung entzogen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG 2 C 94.60 - = JZ 1962, 62 und DÖD 1962, 155).
  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 94.60

    Ernennung zu einem leitenden Beamten

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 18.75
    Sei somit die Dienstpostenbewertung eine Organisationsmaßnahme, dann sei sie als solche grundsätzlich der Anfechtung entzogen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG 2 C 94.60 - = JZ 1962, 62 und DÖD 1962, 155).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht teilweise auf seine in den Parallelverfahren A. ./. Hamburg (jetzt BVerwG 2 C 18.75) und H. ./. Hamburg (jetzt BVerwG 2 C 20.75) ergangenen Urteile Bezug genommen, in denen es bereits ausgeführt hatte, daß ein Beamter der Freien und Hansestadt Hamburg auch im Falle einer nicht richtliniengemäßen Dienstpostenbewertung nicht in seinen Rechten beeinträchtigt werde.
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